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   OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92   

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https://dejure.org/1992,8349
OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92 (https://dejure.org/1992,8349)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.06.1992 - 4 M 45/92 (https://dejure.org/1992,8349)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 4 M 45/92 (https://dejure.org/1992,8349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb der deutschen Seeschiffahrt; Aufenthaltsberechtigung während der Tätigkeit in der deutschen Seeschiffahrt; Änderung des Aufenthaltszwecks; Türkischer Arbeitnehmer; Begriff des "regulären ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92
    Die Entscheidung dieser Frage hängt von der Auslegung des § 6 Abs. 1 des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 ab, die - soweit sie zweifelhaft ist - allein der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorzunehmen befugt ist (BVerfG, Beschluß vom 08.04.1987 - 2 BvR 687/85 -, BVerfGE 75, 223 ff (233 ff)).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92
    Seit der Sevince - Entscheidung des EuGH (Vorabentscheidung vom 20.09.1990 - Rs. C-192/89 -, InfAuslR 1991, 2 ff) steht fest, daß Art. 6 Abs. 1 des Assoziationratsbeschlusses 1/80 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften unmittelbare Wirkung hat.
  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92
    Die Vorlagepflicht nach dieser Vorschrift besteht für ein Gericht, das letztinstanzlich entscheidet, nur dann, wenn es sich um ein Verfahren in der Hauptsache handelt, in einstweiligen Verfahren besteht die Vorlagepflicht nicht (Dauses a.a.O. Seite 72; von der Groeben/Thiesing/Ehlermann, Kommentar zum EWG-Vertrag, Rdn. 67 zu § 177; Grabitz, Kommentar zum EWG-Vertrag, Rdn. 51 zu § 177; BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 29.11.1991 -2 BvR 1042/91 -, InfAuslR 1992, 81 f).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92
    Der Hessische VGH hat mit Beschluß vom 12. August 1991 (InfAuslR 1991, 333) dem EuGH diese Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 177 EWG-Vertrag vorgelegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 11 S 1995/91

    Wirkungen der beschäftigungsrechtlichen Stellung von Familienangehörigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92
    Ob daraus für das deutsche innerstaatliche Recht folgt, daß türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Assoziationsratsbeschluß erfüllen, ein Recht zum Aufenthalt in der Bundesrepublik zusteht, das dem Aufenthaltsrecht von Staatsangehörigen anderer EG-Staaten entspricht und damit originär, unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, besteht, ist im Einzelnen umstritten (vgl. dazu Rittstieg, InfAuslR 1991, 1; Gutmann, InfAuslR 1991, 33; Baden-Württembergischer VGH, Beschluß vom 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, InfAuslR 1992, 83; Beschluß vom 29.01.1992 - 11 S 1995/91 -, InfAuslR 1992, 127; Beschluß des Senats vom 21.05.1992 - 4 M 38/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91

    Aufenthaltsverlängerung für einen türkischen Arbeitnehmer, dessen Aufenthalt zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92
    Ob daraus für das deutsche innerstaatliche Recht folgt, daß türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Assoziationsratsbeschluß erfüllen, ein Recht zum Aufenthalt in der Bundesrepublik zusteht, das dem Aufenthaltsrecht von Staatsangehörigen anderer EG-Staaten entspricht und damit originär, unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, besteht, ist im Einzelnen umstritten (vgl. dazu Rittstieg, InfAuslR 1991, 1; Gutmann, InfAuslR 1991, 33; Baden-Württembergischer VGH, Beschluß vom 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, InfAuslR 1992, 83; Beschluß vom 29.01.1992 - 11 S 1995/91 -, InfAuslR 1992, 127; Beschluß des Senats vom 21.05.1992 - 4 M 38/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.1991 - 4 M 98/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bedarf es in derartigen Fällen auch bei gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug einer Interessenabwägung (Beschluß vom 26.07.1991 -4 M 98/91 - InfAuslR 1992, 132 ff).
  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1042/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92
    Die Vorlagepflicht nach dieser Vorschrift besteht für ein Gericht, das letztinstanzlich entscheidet, nur dann, wenn es sich um ein Verfahren in der Hauptsache handelt, in einstweiligen Verfahren besteht die Vorlagepflicht nicht (Dauses a.a.O. Seite 72; von der Groeben/Thiesing/Ehlermann, Kommentar zum EWG-Vertrag, Rdn. 67 zu § 177; Grabitz, Kommentar zum EWG-Vertrag, Rdn. 51 zu § 177; BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 29.11.1991 -2 BvR 1042/91 -, InfAuslR 1992, 81 f).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.01.1996 - 4 M 123/95

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine Abschiebungsandrohung;

    Beachtete sie dieses Verfahren nicht und nahm sie unmittelbar während ihres zunächst genehmigungsfreien Aufenthaltes eine Erwerbstätigkeit auf, so entsprach dieses Verhalten einer unerlaubten Einreise (vgl. Senat im Beschluß vom 05.06.1992 - 4 M 45/92 - für den Fall des Wechsels von einer Aufenthaltserlaubnis nur für eine Tätigkeit in der deutschen Seeschiffahrt zu einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Erwerbstätigkeit außerhalb der deutschen Seeschiffahrt; Beschluß vom 18.03.1994 - 4 M 20/94 - für den Fall der Beantragung einer asylunabhängigen Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem Asylverfahren mit entsprechender Aufenthaltsgestattung).
  • VG Berlin, 13.05.1994 - 29 A 2001.93

    Anforderungen an die Einordung der Vollziehung der Ausreisepflicht als

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